Engagierte Strafverteidigung und kompetente Beratung bei Ordnungswidrigkeiten – von der ersten Vernehmung bis zum Urteil.
Ein Strafverfahren kann das Leben grundlegend verändern. Ob als Beschuldigter, Angeklagter oder Zeuge – die Situation ist oft belastend und die Konsequenzen können weitreichend sein. Umso wichtiger ist es, von Anfang an einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben.
Ich vertrete Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision. Mein Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
Ich verteidige Sie bei allen Straftatvorwürfen – von Vermögensdelikten über Körperverletzung bis hin zu Betäubungsmitteldelikten. Jeder Fall verdient eine engagierte und sorgfältige Verteidigung.
Bereits im Ermittlungsverfahren werden die Weichen gestellt. Ich nehme Akteneinsicht, begleite Sie bei Vernehmungen und setze mich für die Einstellung des Verfahrens ein.
In der Hauptverhandlung vor Gericht vertrete ich Ihre Interessen mit Nachdruck. Ich bereite Sie optimal vor und kämpfe für das bestmögliche Urteil.
Im Wirtschaftsstrafrecht verteidige ich bei Vorwürfen wie Betrug, Untreue, Insolvenzverschleppung oder Steuerhinterziehung.
Bei Bußgeldbescheiden prüfe ich die Rechtmäßigkeit und lege bei Bedarf Einspruch ein. Viele Bescheide weisen formelle oder inhaltliche Fehler auf.
Als Opfer einer Straftat haben Sie Rechte. Ich vertrete Sie als Nebenkläger und setze Ihre Interessen im Strafverfahren durch.
Sind Sie mit einem Urteil nicht einverstanden? Ich prüfe die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln und vertrete Sie in Berufungs- und Revisionsverfahren.
Nein. Sie haben das Recht zu schweigen und müssen keine Aussage machen – weder bei der Polizei noch vor Gericht. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch und kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger. Unüberlegte Aussagen können Ihnen erheblich schaden.
Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Verurteilung ohne Hauptverhandlung bei leichteren Delikten. Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Eine Anklage führt zu einer mündlichen Hauptverhandlung. Lassen Sie beides umgehend anwaltlich prüfen.
Ihr Verteidiger hat grundsätzlich das Recht auf Akteneinsicht. Dies ist wichtig, um die Vorwürfe zu prüfen und eine wirksame Verteidigung aufzubauen. Ohne Anwalt haben Sie als Beschuldigter in der Regel kein Akteneinsichtsrecht.
Das Verfahren wird beendet, ohne dass es zu einer Verurteilung kommt. Sie müssen jedoch Auflagen erfüllen (z.B. Geldauflage, gemeinnützige Arbeit). Dies ist oft vorteilhaft, da Sie nicht vorbestraft werden. Die Höhe der Auflagen ist Verhandlungssache.
Nach der Anzeige folgt das Ermittlungsverfahren (Polizei/Staatsanwaltschaft). Dann entscheidet die Staatsanwaltschaft über Einstellung, Strafbefehl oder Anklage. Bei Anklage folgt die Hauptverhandlung vor Gericht. Ein Verteidiger kann in jeder Phase wichtige Weichen stellen.
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und ggf. Fahrverbot. Sie können innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Oft lassen sich Bußgelder reduzieren oder Fahrverbote vermeiden. Bei höheren Beträgen oder Punkten lohnt sich anwaltliche Vertretung.
Bei einer Vorladung oder Verhaftung zählt jede Minute. Kontaktieren Sie mich sofort für eine erste Einschätzung.
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