Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Rechtsdienstleistungen

Allgemeine Fragen

Ja, wir bieten eine kostenlose Erstberatung an. In diesem unverbindlichen Gespräch können wir Ihr Anliegen besprechen und Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung geben. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0211 544 14 744 oder per E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren.

Sie können ganz einfach telefonisch unter 0211 544 14 744 einen Termin vereinbaren oder uns eine E-Mail an mail@kanzlei-basun.de senden. Alternativ nutzen Sie unser Kontaktformular auf der Website. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Streitwert und Umfang des Mandats ab. In der kostenlosen Erstberatung informieren wir Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten. In vielen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf:
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Medienrecht
  • Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht
  • KFZ-Gutachten

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Arbeitsrecht

Wichtig: Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen! Kontaktieren Sie uns umgehend. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Kündigung und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten, wie z.B. Kündigungsschutzklage oder Verhandlungen über eine Abfindung.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht in der Regel nicht. Jedoch kann im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung verhandelt werden. Die Höhe richtet sich meist nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und beträgt oft 0,5 bis 1 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Nein! Unterschreiben Sie niemals voreilig einen Aufhebungsvertrag. Lassen Sie den Vertrag zunächst von uns prüfen. Aufhebungsverträge können zu Sperrfristen beim Arbeitslosengeld führen und enthalten oft nachteilige Regelungen. Wir beraten Sie umfassend und verhandeln bessere Konditionen.

Eine Abmahnung sollte nicht ignoriert werden, da sie Vorbote einer Kündigung sein kann. Wir prüfen die Berechtigung der Abmahnung und können eine Gegendarstellung verfassen oder die Entfernung aus der Personalakte fordern. Häufig sind Abmahnungen fehlerhaft und können erfolgreich angefochten werden.

Verkehrsrecht

Wichtige Sofortmaßnahmen:
  • Unfallstelle absichern und Polizei rufen (bei Personenschäden Pflicht)
  • Fotos vom Unfallort, Schäden und Fahrzeugpositionen machen
  • Personalien und Versicherungsdaten austauschen
  • Zeugen suchen und Kontaktdaten notieren
  • Keine Schuldanerkenntnis abgeben
Nutzen Sie unseren Erfassungsbogen für Verkehrsunfälle und kontaktieren Sie uns zeitnah.

Sie haben Anspruch auf:
  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
  • Wertminderung des Fahrzeugs
  • Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten
  • Sachverständigenkosten
  • Schmerzensgeld (bei Personenschäden)
  • Anwaltskosten
Die gegnerische Versicherung muss diese Kosten übernehmen.

Ja! Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung können Sie Einspruch einlegen. Wir prüfen Messverfahren, formale Fehler und die Rechtmäßigkeit des Bescheids. Häufig können Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote vermieden oder reduziert werden. Wichtig: Zunächst nichts bezahlen!

Ein Führerscheinentzug kann bei schweren Verkehrsverstößen, 8 Punkten im Fahreignungsregister oder bei Straftaten im Straßenverkehr drohen. Wir vertreten Sie in Bußgeld- und Strafverfahren und kämpfen für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis. Oft können alternative Maßnahmen erreicht werden.

Bank- und Kapitalmarktrecht

Bei Falschberatung, fehlender Aufklärung über Risiken oder Pflichtverletzungen der Bank bzw. des Anlageberaters können Schadensersatzansprüche bestehen. Wir prüfen Ihre Beratungsprotokolle und Verträge und machen Ansprüche gegen die Bank oder Versicherung geltend. Wichtig ist die Einhaltung von Verjährungsfristen.

Viele Lebensversicherungen, die vor 2007 abgeschlossen wurden, können noch heute widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Dies ermöglicht es, deutlich mehr Geld zurückzuerhalten als bei einer normalen Kündigung. Wir prüfen kostenlos, ob ein Widerruf in Ihrem Fall möglich ist. Eine Mustervorlage finden Sie in unserem Download-Bereich.

Sichern Sie alle Unterlagen (Beratungsprotokolle, Prospekte, Verträge, Kontoauszüge). Kontaktieren Sie uns zeitnah, da Verjährungsfristen laufen. Wir prüfen, ob die Beratung anleger- und objektgerecht war und alle Risiken ordnungsgemäß aufgeklärt wurden. Bei Pflichtverletzungen können Sie Schadensersatz oder Rückabwicklung verlangen.

Weitere Fragen

Bringen Sie bitte alle relevanten Dokumente mit: Verträge, Kündigungsschreiben, Mahnungen, E-Mail-Korrespondenz, Fotos, Zeugenaussagen, etc. Je vollständiger die Unterlagen, desto besser können wir Sie beraten. Wenn Sie nicht sicher sind, was relevant ist, fragen Sie uns vorab telefonisch.

Die Dauer hängt stark vom Einzelfall ab. Außergerichtliche Einigungen können binnen Wochen erreicht werden. Gerichtsverfahren dauern je nach Gericht und Komplexität zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren. Wir bemühen uns stets um eine zügige und effiziente Bearbeitung Ihres Falls.

In vielen Fällen ja. Prüfen Sie Ihre Police und informieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung frühzeitig. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit der Versicherung und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Beachten Sie eventuelle Wartezeiten und Selbstbeteiligungen.

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