Je nach Einzelfall kommen unter anderem folgende Schadenspositionen in Betracht:
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden
- Wertminderung (merkantiler Minderwert)
- Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
- Sachverständigenkosten für das Haftpflichtgutachten
- Abschlepp-, Berge- und Standkosten
- Schmerzensgeld bei Verletzungen
- Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
- Auslagen- bzw. Unkostenpauschale
- Anwaltskosten
Welche Positionen tatsächlich durchsetzbar sind, hängt vom konkreten Schadensbild und von der Haftungslage ab.