KFZ-Gutachter

Profitieren Sie von unserer juristischen Expertise – Wir bearbeiten Ihre Gutachten anwaltlich und sorgen für eine optimale Durchsetzung der Ansprüche Ihrer Kunden.

Das Problem

Das Problem: Versicherungen kürzen Ihre Honorare

Systematische Kürzungen bei Gutachterhonoraren und Schadenpositionen kosten Sie bares Geld

Als KFZ-Gutachter kennen Sie das: Sie erstellen ein fachlich einwandfreies Gutachten, doch die Versicherung kürzt Ihr Honorar oder streicht Schadenpositionen – oft ohne nachvollziehbare Begründung. Das geht zu Lasten Ihrer Arbeit und Ihrer Kunden. Wir setzen uns dagegen ein.

Kürzung der Sachverständigenkosten

Versicherungen behaupten, Ihr Honorar sei „überhöht" und orientieren sich an eigenen, deutlich niedrigeren Honorartabellen (z.B. HUK-Coburg-Tabelle) – obwohl der BGH die freie Honorargestaltung bestätigt hat.

Streichung von Nebenkosten

Fahrtkosten, Fotokosten, Porto, Schreibgebühren, EDV-Abrufgebühren oder Restwertermittlungskosten werden regelmäßig gekürzt oder komplett gestrichen – obwohl diese als erforderliche Gutachterkosten erstattungsfähig sind.

Verweigerung bei „Bagatellschäden"

Versicherungen behaupten, bei Schäden unter 750 € sei kein Gutachten erforderlich und verweigern die Erstattung der Gutachterkosten – obwohl der Geschädigte grundsätzlich das Recht auf ein eigenes Gutachten hat.

Kürzung der Reparaturkosten

Versicherungen setzen eigene Prüfberichte ein, die Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten aus Ihrem Gutachten kürzen – oft pauschal und ohne technische Begründung.

Kürzung des Nutzungsausfalls

Die im Gutachten ermittelte Reparaturdauer wird angezweifelt und der Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten werden auf einen kürzeren Zeitraum gekürzt.

Bestreitung der merkantilen Wertminderung

Die von Ihnen ermittelte Wertminderung wird angezweifelt oder auf einen Bruchteil gekürzt – selbst bei Fahrzeugen, die deutlich unter der Alters- und Laufleistungsgrenze liegen.

Verweis auf „günstigere" Gutachter

Versicherungen argumentieren, ein anderer Sachverständiger hätte das Gutachten günstiger erstellt, und verweigern die Differenz – obwohl der Geschädigte keinen Preisvergleich anstellen muss.

Pauschale Kürzung der Grundgebühr

Ohne konkrete Beanstandung wird die Grundgebühr Ihres Gutachtens um 10-30 % gekürzt – mit pauschaler Begründung, das Honorar übersteige die „ortsübliche Vergütung".

Die Lösung

Warum Sie als KFZ-Gutachter mit uns zusammenarbeiten sollten

Ihre Vorteile auf einen Blick

1

Wir sichern Ihr volles Honorar

Versicherungen kürzen Ihr Honorar? Wir setzen Ihre vollständigen Sachverständigenkosten durch – konsequent und wenn nötig gerichtlich. Das schützt Ihr Geschäftsmodell.

2

Keine Arbeit, nur Erträge für Sie

Sie erstellen das Gutachten – wir erledigen den Rest. Von der Schadenmeldung bis zur Zahlung kümmern wir uns um die komplette Korrespondenz mit der Versicherung.

3

Mehr zufriedene Kunden

Ihre Kunden erhalten die volle Entschädigung, die ihnen zusteht. Zufriedene Kunden empfehlen Sie weiter – ein direkter Vorteil für Ihr Geschäft.

4

Schutz vor Regressforderungen

Wenn Versicherungen Ihr Honorar kürzen und der Geschädigte die Differenz bei Ihnen einfordern will, stehen wir an Ihrer Seite und wehren unberechtigte Forderungen ab.

5

Stärkere Verhandlungsposition

Mit einem Fachanwalt im Rücken nehmen Versicherungen Ihre Gutachten ernster. Pauschale Kürzungen werden seltener, weil die Versicherung weiß, dass wir den Rechtsweg nicht scheuen.

6

Keine Vorabkosten für Ihre Kunden

Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwalts- und Gutachterkosten. Ihre Kunden tragen kein finanzielles Risiko.

7

KI-gestützte Gutachtenprüfung

Unsere selbst entwickelte KI analysiert Abrechnungen der Versicherung und erkennt unberechtigte Kürzungen, die manuell leicht übersehen werden.

8

Bundesweites Netzwerk

Profitieren Sie von unserem wachsenden Netzwerk an Kooperationspartnern. Wir vermitteln Ihnen aktiv Gutachtenaufträge aus unserem Mandantenstamm.

KI-Technologie

Wir setzen auf modernste KI-Technologie – für Ihr Recht

Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland setzen wir auf selbst entwickelte KI-Technologie, um KFZ-Gutachten auf unberechtigte Kürzungen zu prüfen. So erkennen wir Fehler und Kürzungspotenziale der Versicherungen, die anderen entgehen – und setzen Ansprüche schneller und präziser durch.

  • Präzise Erkennung unberechtigter Versicherungskürzungen
  • Schnellere Bearbeitung durch KI-gestützte Analyse
  • 100 % datenschutzkonform – lokale KI ohne externe Cloud-Dienste
Zusammenarbeit

So einfach funktioniert die Zusammenarbeit

In nur 4 Schritten zur erfolgreichen Partnerschaft

1

Erstkontakt

Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Wir besprechen die Details der Zusammenarbeit und klären offene Fragen.

2

Gutachten übermitteln

Senden Sie uns Ihre erstellten Gutachten digital zu. Wir prüfen diese umgehend auf Vollständigkeit und juristische Verwertbarkeit.

3

Anwaltliche Bearbeitung

Unsere Fachanwälte übernehmen die komplette juristische Bearbeitung – von der Schadensmeldung bis zur Durchsetzung gegenüber der Versicherung.

4

Erfolgreicher Abschluss

Nach erfolgreicher Regulierung erhalten Sie und Ihr Kunde eine transparente Abrechnung. Wir halten Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden.

KFZ-Gutachterin bei der Fahrzeugbegutachtung
Kanzlei Basun

Warum Kanzlei Basun?

Langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht

Seit vielen Jahren sind wir erfolgreich im Verkehrsrecht tätig und haben hunderte Schadensfälle erfolgreich bearbeitet. Unsere Expertise kommt Ihren Kunden zugute.

Persönliche Betreuung durch Fachanwälte

Ihre Fälle werden von erfahrenen Fachanwälten persönlich betreut – kein Callcenter, keine unpersönliche Massenabfertigung. Qualität steht bei uns an erster Stelle.

Erfolge vor höchsten Gerichten

Unsere Kanzlei kann auf erfolgreiche Verfahren vor dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof zurückblicken. Diese Expertise setzen wir für Ihre Gutachten ein.

Faire und transparente Abrechnung

Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen. Sie erhalten eine klare, nachvollziehbare Abrechnung für jeden bearbeiteten Fall.

Für Unfallgeschädigte

Sie brauchen ein Haftpflichtgutachten?

Nach einem unverschuldeten Unfall bestimmen Sie, wer Ihr Fahrzeug begutachtet – nicht die gegnerische Versicherung. Wir erklären, worauf es dabei ankommt, und vermitteln Ihnen einen unabhängigen Sachverständigen.

Das Haftpflichtgutachten ist das zentrale Beweismittel der Unfallregulierung. Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger dokumentiert darin nicht nur die kalkulierten Reparaturkosten, sondern auch Wiederbeschaffungs- und Restwert, den merkantilen Minderwert, die voraussichtliche Reparatur- beziehungsweise Wiederbeschaffungsdauer sowie die Plausibilität und Kompatibilität des Schadensbildes. Erst mit diesen Werten lassen sich Nutzungsausfall, Mietwagendauer, Wertminderung und die richtige Abrechnungsart überhaupt berechnen.

Haftpflichtgutachten

  • Beweissicherndes Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen
  • Enthält Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung
  • Weist Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer aus – Grundlage für Nutzungsausfall und Mietwagen
  • Dokumentiert den Vorschaden- und Altschadenstatus
  • Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung
  • Belastbare Grundlage auch für ein späteres Gerichtsverfahren

Kostenvoranschlag der Werkstatt

  • Nennt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten
  • Keine Wertminderung, kein Rest- oder Wiederbeschaffungswert
  • Keine belastbare Aussage zur Ausfalldauer
  • Keine Beweissicherung des Schadensbildes
  • Sinnvoll und ausreichend vor allem bei Bagatellschäden
  • Als Beweismittel vor Gericht nur eingeschränkt geeignet

Sie haben die freie Gutachterwahl. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Die Kosten des Gutachtens gehören zum ersatzfähigen Herstellungsaufwand nach § 249 BGB und sind daher vom Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zu tragen. Es besteht keine Verpflichtung, einen von der gegnerischen Versicherung entsandten Gutachter, einen „Schadensregulierer“ oder eine Partnerwerkstatt zu akzeptieren. Gleiches gilt für die Werkstattwahl.

Warum ein Gutachten der Gegenseite problematisch ist: Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Sachverständiger oder ein nachträglich erstellter „Prüfbericht“ entsteht im Interesse desjenigen, der zahlen soll. In der Praxis führt das regelmäßig zu niedrigeren Stundenverrechnungssätzen, zur Verweisung auf günstigere Referenzwerkstätten, zur Streichung von Verbringungs- und Beilackierungskosten, zu einer verkürzten Ausfalldauer und zu einem geringer angesetzten Minderwert. Häufig wird ein solcher Prüfbericht zudem ohne Besichtigung des Fahrzeugs erstellt. Ein eigenes, unabhängiges Gutachten schafft dagegen eine neutrale und gerichtsfeste Beweisgrundlage.

Ausnahme Bagatellschaden: Bei sehr geringen Schäden – nach der Rechtsprechung üblicherweise unterhalb von etwa 750 bis 1.000 € Reparaturaufwand – sind die Kosten eines Vollgutachtens regelmäßig nicht erstattungsfähig. Dort genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag. Ob ein Bagatellschaden vorliegt, beurteilt sich aus der Sicht vor der Begutachtung: Bei unklarem Schadensbild, möglichen verdeckten Schäden oder Verdacht auf Vorschäden kann ein Gutachten auch bei kleineren Schäden gerechtfertigt sein. Im Zweifel klären wir das vorab kurz mit Ihnen – ein Anruf genügt.

Ihr nächster Schritt: Rufen Sie uns an, bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung sprechen. Wir vermitteln Ihnen einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen aus unserem Netzwerk und übernehmen anschließend die vollständige Schadensabwicklung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Anwaltskosten. Mehr zur Unfallregulierung finden Sie unter Verkehrsrecht & Unfallregulierung sowie unter Haftpflichtgutachten & freie Gutachterwahl.

Sie hatten einen Unfall und benötigen einen KFZ-Gutachter? Wir arbeiten mit erfahrenen, unabhängigen Sachverständigen zusammen. Rufen Sie uns an, wir vermitteln Sie gerne: +49 211 544 14 744

Werden Sie jetzt unser Partner

Profitieren Sie von unserer juristischen Expertise und bieten Sie Ihren Kunden den bestmöglichen Service.