Bank- und Kapitalmarktrecht

Kompetente rechtliche Beratung und Vertretung bei allen Fragen rund um Bankgeschäfte, Anlageprodukte und Kapitalmarktstreitigkeiten.

Ihr Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betrifft. Ob fehlerhafte Anlageberatung, unwirksame Kreditverträge oder Streitigkeiten mit Banken – ich stehe Ihnen mit fundiertem Fachwissen zur Seite.

In der heutigen Finanzwelt ist es wichtiger denn je, seine Rechte zu kennen und durchzusetzen. Als Ihr Rechtsanwalt analysiere ich Ihren Fall sorgfältig und entwickle eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Bank- und Kapitalmarktrecht

Meine Leistungen im Bank- und Kapitalmarktrecht

Anlageberatung und Prospekthaftung

Wurden Sie falsch beraten und haben dadurch Geld verloren? Ich prüfe, ob Schadensersatzansprüche gegen Ihre Bank oder Ihren Anlageberater bestehen. Fehlerhafte oder unvollständige Beratung kann zu erheblichen Verlusten führen – hier setze ich Ihre Rechte durch.

Kreditverträge und Darlehensrecht

Ich überprüfe Ihre Kreditverträge auf unwirksame Klauseln, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und unzulässige Gebühren. In vielen Fällen können Verbraucher noch Jahre nach Vertragsabschluss von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Wertpapierrecht

Bei Streitigkeiten rund um Aktien, Anleihen, Fonds oder Zertifikate vertrete ich Ihre Interessen gegenüber Banken und Emittenten. Dies umfasst auch die Durchsetzung von Ansprüchen aus fehlerhaften Wertpapierprospekten.

Kontopfändung und Pfändungsschutz

Wenn Ihr Konto gepfändet wurde, ist schnelles Handeln gefragt. Ich helfe Ihnen, ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten und Ihre Existenzgrundlage zu sichern.

Streitigkeiten mit Banken

Ob Kontokündigung, Gebührenstreitigkeiten oder Probleme mit Bankdienstleistungen – ich vertrete Sie bei allen Auseinandersetzungen mit Kreditinstituten.

Häufig gestellte Fragen zum Bank- & Kapitalmarktrecht

Wann liegt eine Falschberatung vor?

Eine Falschberatung liegt vor, wenn die Bank Sie nicht anleger- und objektgerecht beraten hat, Risiken verschwiegen oder falsch dargestellt wurden, oder Provisionskonflikte nicht offengelegt wurden. Auch ungeeignete Anlageempfehlungen können eine Falschberatung darstellen.

Wie lange kann ich Schadensersatz wegen Falschberatung geltend machen?

Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 3 Jahre ab Kenntnis vom Schaden oder ab Ende des Jahres, in dem Sie Kenntnis erlangt haben. In manchen Fällen kann die Frist jedoch länger oder kürzer sein. Eine zeitnahe rechtliche Prüfung ist daher wichtig.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Beratungsprüfung?

Wichtig sind: Beratungsprotokolle, Produktinformationen, Risikoaufklärungen, Zeichnungsscheine, Depotauszüge, Verträge und die gesamte Korrespondenz mit der Bank. Je vollständiger die Dokumentation, desto besser können wir Ihre Ansprüche prüfen.

Was ist der Unterschied zwischen Anlageberatung und Anlagevermittlung?

Bei der Anlageberatung gibt die Bank eine persönliche Empfehlung unter Berücksichtigung Ihrer Situation. Bei der Anlagevermittlung werden Sie nur über Produkte informiert, ohne individuelle Empfehlung. Die Unterscheidung ist wichtig für Haftungsfragen.

Kann ich mein Geld bei geschlossenen Fonds zurückbekommen?

Bei fehlerhafter Beratung oder mangelhafter Aufklärung können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch bei fehlerhaften Prospekten oder verspäteter Insolvenzeröffnung bestehen oft Ansprüche. Eine rechtliche Prüfung zeigt die Erfolgsaussichten auf.

Was kostet die rechtliche Prüfung meines Falls?

Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Bei begründeten Ansprüchen arbeiten wir häufig auf Erfolgsbasis, sodass für Sie nur im Erfolgsfall Kosten entstehen. Die genaue Vergütung klären wir transparent im Beratungsgespräch.

Kostenlose Ersteinschätzung

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