Rechtsanwalt Basun
Ihre Spezialkanzlei für Verkehrsrecht in Ratingen und Düsseldorf: Unfallregulierung, Schadensersatz, Haftpflichtgutachten, Verkehrsstrafrecht und Kaskostreit. Nach einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung unsere Kosten.
Melden Sie sich, bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung sprechen. Wir sagen Ihnen in wenigen Minuten, was jetzt zu tun ist, und übernehmen ab sofort die gesamte Abwicklung für Sie.
Spezialisiert auf Unfallregulierung und Schadensersatz, Haftpflichtgutachten, Verkehrsstrafrecht und Kaskostreit – mit persönlicher Betreuung und höchstem Qualitätsanspruch.
Die Kanzlei Basun in Ratingen ist auf die Unfallregulierung spezialisiert. Nach einem Verkehrsunfall setzen wir Ihre Schadensersatzansprüche vollständig gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch – von den Reparaturkosten über die Wertminderung bis zum Nutzungsausfall. Ebenso begleiten wir Sie beim Haftpflichtgutachten, verteidigen Sie im Verkehrsstrafrecht und vertreten Sie im Streit mit Ihrer eigenen Kaskoversicherung.
Wir konzentrieren uns bewusst auf ein einziges Rechtsgebiet, weil Spezialisierung im Verkehrsrecht den Unterschied macht. Wir kennen die Kürzungsstrategien der Versicherer, arbeiten eng mit unabhängigen Kfz-Sachverständigen zusammen und behandeln jeden Fall persönlich und mit der gebotenen Sorgfalt.
Persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Fall
Ausschließlich Verkehrsrecht – über 11 Jahre Erfahrung in der Unfallregulierung
Beratung auch in türkischer Sprache möglich
Wir arbeiten ausschließlich im Verkehrsrecht – von der Unfallregulierung über das Haftpflichtgutachten bis zur Verteidigung im Verkehrsstrafrecht und zum Streit mit der eigenen Kaskoversicherung. Diese Spezialisierung ist Ihr Vorteil: Wir kennen die Argumente der Versicherer und setzen jede einzelne Schadensposition für Sie durch.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall schulden Ihnen der Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung vollständigen Schadensersatz. Viele Geschädigte lassen bares Geld liegen, weil sie einzelne Positionen nicht kennen oder die Versicherung sie stillschweigend kürzt. Wir prüfen jede einzelne Position.
Sie können auf Gutachtenbasis abrechnen oder reparieren lassen. Bei wirtschaftlichem Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungsaufwand, also den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Bis zur 130-%-Grenze ist auch die Reparatur Ihres vertrauten Fahrzeugs möglich.
Ein reparierter Unfallwagen erzielt beim Verkauf weniger als ein unfallfreies Fahrzeug. Diesen merkantilen Minderwert schuldet die Versicherung zusätzlich zu den Reparaturkosten – bei jüngeren Fahrzeugen mit erheblichem Schaden oft ein vierstelliger Betrag.
Für jeden Tag ohne Fahrzeug erhalten Sie entweder einen Mietwagen der passenden Klasse oder eine Nutzungsausfallentschädigung nach der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch – je nach Fahrzeuggruppe zwischen rund 23,00 € und über 175,00 € pro Tag.
Sie dürfen den Kfz-Sachverständigen frei wählen; die Kosten des Haftpflichtgutachtens trägt die gegnerische Versicherung. Ein von der Gegnerseite gestellter Partnergutachter arbeitet nicht in Ihrem Interesse.
Bergung, Abschleppen zur Werkstatt und Standgebühren bis zur Begutachtung gehören zum erstattungsfähigen Schaden – ebenso An- und Abmeldekosten sowie Zulassungsgebühren bei einem Totalschaden.
Bei Verletzungen – von der HWS-Distorsion bis zu schweren Dauerschäden – steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Maßgeblich sind Art und Dauer der Beschwerden, Behandlungen, Arbeitsunfähigkeit und mögliche Spätfolgen.
Können Sie Ihren Haushalt unfallbedingt nicht mehr wie gewohnt führen oder fällt Ihr Einkommen aus, wird dieser Schaden gesondert ersetzt – beim Haushaltsführungsschaden auch dann, wenn Sie keine Ersatzkraft eingestellt haben.
Für Telefonate, Porto, Fahrten zur Werkstatt und ähnliche Kleinauslagen sprechen die Gerichte ohne Einzelnachweis eine Kostenpauschale von in der Regel 25,00 € bis 30,00 € zu.
Die Kosten Ihres Rechtsanwalts gehören zum Unfallschaden. Bei klarer Haftung des Unfallgegners trägt sie die gegnerische Haftpflichtversicherung – Ihre anwaltliche Vertretung kostet Sie dann nichts.
Hinweis: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts. Bei Mithaftung oder eigener Schuld greift meist Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung – die Deckungszusage holen wir für Sie ein.
Sie schildern uns den Unfall – den Rest übernehmen wir. Von der ersten Schadenanzeige bis zur Auszahlung führen wir die gesamte Korrespondenz mit Versicherung, Werkstatt und Sachverständigem.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp und schildern Sie den Unfallhergang. Wir sagen Ihnen sofort, wie die Haftung einzuschätzen ist und welche Ansprüche in Betracht kommen – unverbindlich und kostenfrei.
Wir vermitteln Ihnen einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer freien Wahl, melden den Schaden bei der gegnerischen Versicherung an und fordern bei Bedarf Polizei- und Ermittlungsakte an.
Wir beziffern jede Schadensposition, setzen Fristen und weisen gekürzte Prüfberichte, unzumutbare Restwertangebote und pauschale Abzüge zurück. Zahlt die Versicherung nicht, klagen wir.
Sie erhalten eine transparente Schlussabrechnung über alle regulierten Positionen. Die Zahlung geht direkt an Sie beziehungsweise an Werkstatt und Sachverständigen; unsere Gebühren rechnen wir bei klarer Haftung mit der Gegnerversicherung ab.
Sie sind KFZ-Gutachter? Profitieren Sie von unserer juristischen Expertise im Verkehrsrecht. Wir übernehmen die anwaltliche Bearbeitung Ihrer Gutachten und sorgen für eine optimale Durchsetzung der Ansprüche Ihrer Kunden.
Wir übernehmen die komplette juristische Bearbeitung Ihrer Gutachten – von der Schadensmeldung bis zur erfolgreichen Durchsetzung gegenüber der Versicherung.
Zeitnahe Prüfung und Bearbeitung Ihrer Gutachten. Wir sorgen für eine zügige Schadensregulierung und halten Sie stets auf dem Laufenden.
Direkter Kontakt zu unseren Fachanwälten. Kein Callcenter – Sie sprechen direkt mit den Juristen, die Ihre Fälle bearbeiten.
Versicherungen kürzen regelmäßig Gutachten und Schadensersatzansprüche – oft zu Unrecht. Wir setzen die vollständigen Ansprüche Ihrer Kunden konsequent durch und sorgen dafür, dass weder Gutachterkosten noch Schadenpositionen unberechtigt gekürzt werden. Davon profitieren Gutachter und Geschädigte gleichermaßen.
Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland setzen wir auf selbst entwickelte KI-Technologie, um Ihr KFZ-Gutachten auf unberechtigte Kürzungen zu prüfen. So erkennen wir Fehler und Kürzungspotenziale der Versicherungen, die anderen entgehen – und setzen Ihre Ansprüche schneller und präziser durch. Ihre Daten bleiben dabei vollständig auf unseren eigenen Servern.
Sie hatten einen Unfall und benötigen einen Gutachter? Wir vermitteln Sie an einen unserer Kooperationspartner: 0211 544 14 744
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Unsere Premium-Partner deutschlandweit bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum — von der rechtlichen Beratung bis zur Schadensregulierung aus einer Hand.
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