Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte in der digitalen und analogen Medienwelt.
In der heutigen Medienlandschaft können Persönlichkeitsrechtsverletzungen schnell große Kreise ziehen. Ob unerlaubte Fotos im Internet, rufschädigende Berichterstattung oder Urheberrechtsverletzungen – schnelles Handeln ist entscheidend.
Ich berate und vertrete Sie in allen medienrechtlichen Angelegenheiten und setze Ihre Rechte konsequent durch – auch mit einstweiligen Verfügungen, wenn schnelles Handeln gefragt ist.
Ihr guter Ruf ist schützenswert. Bei Beleidigungen, übler Nachrede, unerlaubter Bildveröffentlichung oder Verletzung der Privatsphäre setze ich Ihre Rechte auf Unterlassung, Gegendarstellung und Schadensersatz durch.
Wurden Fotos oder Videos von Ihnen ohne Einwilligung veröffentlicht? Ich fordere die Löschung und setze Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durch.
Ich vertrete Kreative, Fotografen, Designer und Unternehmen bei Urheberrechtsverletzungen. Ob Abmahnung oder Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen – ich helfe Ihnen.
Bei falscher oder rufschädigender Berichterstattung erwirke ich Gegendarstellungen und Unterlassungserklärungen. Auch die Durchsetzung von Schadensersatz gehört zu meinen Leistungen.
Cybermobbing, Hasskommentare oder unerlaubte Inhalte? Ich helfe Ihnen, rechtswidrige Inhalte löschen zu lassen und gegen die Verantwortlichen vorzugehen.
Sie haben eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Ich prüfe die Berechtigung und verhandle für Sie – oft lassen sich überhöhte Forderungen deutlich reduzieren.
Reagieren Sie nicht vorschnell und unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Diese kann weitreichende Folgen haben. Lassen Sie die Abmahnung umgehend anwaltlich prüfen – oft sind Abmahnungen überzogen oder unberechtigt.
Grundsätzlich nein, außer Sie haben die ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers oder nutzen lizenzfreie Bilder mit entsprechender Lizenz. Auch bei lizenzfreien Bildern müssen Sie die Lizenzbedingungen (z.B. Namensnennung) einhalten. Verstöße können teuer werden.
Sie können einen Unterlassungsanspruch geltend machen, einen Widerruf verlangen und ggf. Schadensersatz fordern. Bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommt auch Schmerzensgeld in Betracht. Wichtig ist schnelles Handeln, um weitere Verbreitung zu verhindern.
Durch Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder als EU-Marke beim EUIPO. Eine eingetragene Marke gibt Ihnen das ausschließliche Recht zur Nutzung und ermöglicht es Ihnen, gegen Nachahmer vorzugehen. Wir beraten Sie zur Schutzfähigkeit und Eintragungsstrategie.
Grundsätzlich immer, wenn Personen erkennbar abgebildet sind (Recht am eigenen Bild). Ausnahmen gelten für Personen der Zeitgeschichte, Beiwerk oder Versammlungen. Bei Kindern ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Verstöße können zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen.
Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden und verbleibt immer beim Schöpfer. Übertragen werden können nur Nutzungsrechte (einfach oder exklusiv). Die genaue Ausgestaltung der Nutzungsrechte (zeitlich, räumlich, inhaltlich) sollte immer vertraglich geregelt werden.
Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen zählt jede Stunde. Kontaktieren Sie mich für eine sofortige Einschätzung.
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