Medienrecht

Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte in der digitalen und analogen Medienwelt.

Ihr Anwalt für Medienrecht

In der heutigen Medienlandschaft können Persönlichkeitsrechtsverletzungen schnell große Kreise ziehen. Ob unerlaubte Fotos im Internet, rufschädigende Berichterstattung oder Urheberrechtsverletzungen – schnelles Handeln ist entscheidend.

Ich berate und vertrete Sie in allen medienrechtlichen Angelegenheiten und setze Ihre Rechte konsequent durch – auch mit einstweiligen Verfügungen, wenn schnelles Handeln gefragt ist.

Medienrecht

Meine Leistungen im Medienrecht

Persönlichkeitsrechte

Ihr guter Ruf ist schützenswert. Bei Beleidigungen, übler Nachrede, unerlaubter Bildveröffentlichung oder Verletzung der Privatsphäre setze ich Ihre Rechte auf Unterlassung, Gegendarstellung und Schadensersatz durch.

Recht am eigenen Bild

Wurden Fotos oder Videos von Ihnen ohne Einwilligung veröffentlicht? Ich fordere die Löschung und setze Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durch.

Urheberrecht

Ich vertrete Kreative, Fotografen, Designer und Unternehmen bei Urheberrechtsverletzungen. Ob Abmahnung oder Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen – ich helfe Ihnen.

Presserecht

Bei falscher oder rufschädigender Berichterstattung erwirke ich Gegendarstellungen und Unterlassungserklärungen. Auch die Durchsetzung von Schadensersatz gehört zu meinen Leistungen.

Social Media und Internet

Cybermobbing, Hasskommentare oder unerlaubte Inhalte? Ich helfe Ihnen, rechtswidrige Inhalte löschen zu lassen und gegen die Verantwortlichen vorzugehen.

Abmahnungen

Sie haben eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Ich prüfe die Berechtigung und verhandle für Sie – oft lassen sich überhöhte Forderungen deutlich reduzieren.

Häufig gestellte Fragen zum Medienrecht

Was muss ich bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung tun?

Reagieren Sie nicht vorschnell und unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung ungeprüft. Diese kann weitreichende Folgen haben. Lassen Sie die Abmahnung umgehend anwaltlich prüfen – oft sind Abmahnungen überzogen oder unberechtigt.

Darf ich Bilder aus dem Internet für meine Website verwenden?

Grundsätzlich nein, außer Sie haben die ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers oder nutzen lizenzfreie Bilder mit entsprechender Lizenz. Auch bei lizenzfreien Bildern müssen Sie die Lizenzbedingungen (z.B. Namensnennung) einhalten. Verstöße können teuer werden.

Was kann ich gegen unwahre Behauptungen in der Presse tun?

Sie können einen Unterlassungsanspruch geltend machen, einen Widerruf verlangen und ggf. Schadensersatz fordern. Bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommt auch Schmerzensgeld in Betracht. Wichtig ist schnelles Handeln, um weitere Verbreitung zu verhindern.

Wie schütze ich meine Marke oder mein Logo?

Durch Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder als EU-Marke beim EUIPO. Eine eingetragene Marke gibt Ihnen das ausschließliche Recht zur Nutzung und ermöglicht es Ihnen, gegen Nachahmer vorzugehen. Wir beraten Sie zur Schutzfähigkeit und Eintragungsstrategie.

Wann benötige ich eine Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos?

Grundsätzlich immer, wenn Personen erkennbar abgebildet sind (Recht am eigenen Bild). Ausnahmen gelten für Personen der Zeitgeschichte, Beiwerk oder Versammlungen. Bei Kindern ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Verstöße können zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen.

Was ist der Unterschied zwischen Urheber- und Nutzungsrechten?

Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden und verbleibt immer beim Schöpfer. Übertragen werden können nur Nutzungsrechte (einfach oder exklusiv). Die genaue Ausgestaltung der Nutzungsrechte (zeitlich, räumlich, inhaltlich) sollte immer vertraglich geregelt werden.

Schnelle Hilfe bei Rechtsverletzungen

Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen zählt jede Stunde. Kontaktieren Sie mich für eine sofortige Einschätzung.

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