Professionelle Vertretung bei Verkehrsunfällen, Bußgeldern, Fahrverboten und allen Fragen rund um den Führerschein.
Das Verkehrsrecht betrifft fast jeden – ob als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger. Bei Unfällen, Bußgeldbescheiden oder drohenden Fahrverboten ist schnelles und kompetentes Handeln gefragt.
Ich vertrete Sie bei allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten und setze mich dafür ein, dass Ihre Mobilität erhalten bleibt und Sie zu Ihrem Recht kommen.
Nach einem Unfall setze ich Ihre Schadensersatzansprüche durch: Reparaturkosten, Mietwagen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und mehr. Ich verhandle mit Versicherungen und vertrete Sie vor Gericht.
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Handyverstoß? Ich prüfe Ihren Bußgeldbescheid auf Fehler und lege bei Bedarf Einspruch ein. Viele Bescheide sind angreifbar.
Ein Fahrverbot kann berufliche und private Konsequenzen haben. Ich prüfe alle Möglichkeiten, um ein Fahrverbot zu vermeiden oder zumindest zu verschieben.
Droht Ihnen der Führerscheinentzug oder müssen Sie zur MPU? Ich berate Sie zu Ihren Rechten und begleite Sie durch das Verfahren.
Bei Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer oder fahrlässiger Körperverletzung verteidige ich Sie im Strafverfahren und setze mich für eine milde Strafe ein.
Probleme mit einem gekauften Fahrzeug? Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte bei Mängeln durchzusetzen – ob Rücktritt, Minderung oder Nachbesserung.
Sichern Sie die Unfallstelle ab, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie bei Personenschäden die Polizei. Dokumentieren Sie den Unfallhergang mit Fotos und notieren Sie sich Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab und informieren Sie Ihre Versicherung.
Ein Fahrverbot droht ab 2 Punkten in Flensburg bei Verkehrsordnungswidrigkeiten oder bei bestimmten schweren Verstößen. In Ausnahmefällen kann es in eine höhere Geldbuße umgewandelt werden, z.B. bei besonderer Härte oder wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind.
Ihnen stehen zu: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Anwaltskosten, Schmerzensgeld bei Verletzungen, Verdienstausfall und weitere Nebenkosten. Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen – oft bleiben Ansprüche ungenutzt.
Nein. Versicherungen versuchen oft, Zahlungen zu kürzen oder ganz abzulehnen. Häufige Kürzungen betreffen Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten oder Reparaturkosten. Mit anwaltlicher Unterstützung lassen sich Ihre berechtigten Ansprüche meist vollständig durchsetzen.
Ja, bei unverschuldetem Unfall haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen für die Reparaturdauer oder angemessene Wiederbeschaffungszeit. Die Kosten müssen der Fahrzeugklasse Ihres beschädigten Fahrzeugs entsprechen. Beachten Sie: Die Versicherung zahlt nur angemessene Kosten.
Bei Teilschuld tragen beide Unfallbeteiligten eine Mitverantwortung (z.B. 70:30). Ihre Schadensersatzansprüche werden entsprechend anteilig gekürzt. Die Feststellung der Schuldquote ist oft streitig – hier kann anwaltliche Vertretung die Quote zu Ihren Gunsten beeinflussen.
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie schnell handeln. Kontaktieren Sie mich für eine erste Beratung.
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